Verkaufsbedingungen


1. Allgemeines

Sofern von einem Direktor des Unternehmens nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden alle Waren zu den folgenden Geschäftsbedingungen verkauft, und kein Vertreter oder Vertreter des Unternehmens ist befugt, diese Geschäftsbedingungen oder eine dieser Bedingungen zu ändern oder wegzulassen. Auf den Bestellformularen des Käufers aufgedruckte Geschäftsbedingungen sind nur insoweit verbindlich, als sie nicht von diesen Geschäftsbedingungen abweichen und von einem Geschäftsführer des Unternehmens ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.


2. Annahme und Änderung des Preises


2.1 Von der Gesellschaft mündlich oder schriftlich abgegebene Angebote stellen keine Angebote dar und unterliegen der Annahme durch die Gesellschaft nach Eingang der Bestellung des Käufers. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine solche schriftliche Annahme vorliegt oder die Gesellschaft ihre Annahme der Angebot durch Lieferung oder Teillieferung der Ware Vorausgesetzt, dass alle Lieferungen diesen Verkaufsbedingungen unterliegen.


2.2 Alle von der Gesellschaft angegebenen oder aufgeführten Preise basieren auf den Preisen der Lieferanten der Gesellschaft oder den geschätzten Kosten der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Notierung oder Notierung und müssen vor dem Versand angepasst werden, um etwaige Erhöhungen dieser Preise oder Kosten oder Steuern abzudecken oder Abgaben, die vor der Lieferung anfallen könnten, und solche Preise (einschließlich der Kosten für die Verpackung von Waren) sind ab Werk und abzüglich Mehrwertsteuer oder anderer Verbrauchsteuern.


2.3 Wenn Waren ausgeführt werden sollen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den angegebenen Preis zu ändern, um den Wechselkurs für den Kauf der jeweiligen Währung in Pfund Sterling widerzuspiegeln.


3. Lieferung


3.1 Das Unternehmen wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um zum angegebenen Zeitpunkt zu liefern. Die Liefertermine gelten jedoch nur als Schätzungen und die Zeit ist nicht wesentlich. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt dadurch entstehen, dass die Lieferung nicht innerhalb des geschätzten Zeitraums oder auf andere Weise erfolgt.


3.2 Waren gelten als geliefert, wenn sie die Räumlichkeiten für das Unternehmen verlassen, und bei Lieferung geht das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung der Zerstörung auf den Käufer über.


3.3 Bei Lieferung von Waren in Raten ist der Käufer nicht berechtigt, die Lieferung fehlerhafter Waren in einer Rate oder die verspätete Lieferung oder Nichtlieferung einer Rate als Rücktritt vom gesamten Vertrag zu behandeln.


3.4 Wenn der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Ware keine Lieferanweisungen erteilt, ist das Unternehmen (unbeschadet sonstiger ihm zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsmittel) berechtigt (aber nicht verpflichtet), die Ware bei zu lagern jeder verfügbare Platz auf Kosten des Käufers.


3.5 Sofern nicht anders angegeben, wird die Ware per Güterzug oder Straßentransport an die vom Käufer schriftlich angegebene Adresse im Vereinigten Königreich versandt.


3.6 Die Versandkosten werden dem Käufer auf der Rechnung für die Ware zum Zeitpunkt des Versands in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


4. Risiko und Eigentum an Waren


4.1 Das Risiko für die Ware geht mit der Lieferung auf den Käufer über, das Eigentum an der Ware verbleibt jedoch bei der Gesellschaft und geht erst dann von der Gesellschaft auf den Käufer über, wenn der Käufer alle fälligen Beträge aus irgendwelchen Gründen oder Gründen vollständig bezahlt hat das Unternehmen vom Käufer. Wird die Ware vom Käufer so verkauft, dass ein gültiges Eigentum an der Ware an einen Dritten übergeht, so sind die Beträge, wie oben erwähnt, der Treuhänder der Gesellschaft für den Erlös aus dieser Ware Verkauf oder auf die Forderung nach solchen Erlösen und der Käufer hat diese Erlöse auf ein separates Bankkonto zu legen. Die Rechte der Gesellschaft aus diesem Unterabschnitt 4.1 hängen mit dem Erlös aus diesem Verkauf zusammen. Nichts in diesem Dokument stellt den Käufer als Vertreter des Unternehmens für die Zwecke einer solchen Subskala dar.


4.2 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen vor der vollständigen Zahlung wie oben erwähnt die Waren jederzeit wieder in Besitz nehmen und die Räumlichkeiten des Käufers betreten und die Waren daraus entfernen kann (und diese auf eine von ihm festgelegte Weise entsorgen kann) Vor dieser Zahlung hat der Käufer die Waren als Treuhänder und Gerichtsvollzieher für diesen Zweck getrennt und identifizierbar aufzubewahren.


4.3 Für den Fall, dass die Waren Bestandteil von anderen Produkten werden oder in andere Produkte umgewandelt werden, während die Beträge gemäß Ziffer 4.1 fällig sind, hat das Unternehmen das Eigentum und das Eigentum an diesen anderen Produkten (jedoch nicht gegen Gebühr). als ob sie die Ware wären, und dementsprechend gilt diese Klausel 4, soweit dies angemessen ist, für solche anderen Produkte, vorbehaltlich des Rechts des Käufers auf den Überschuss von Geldern, die durch diese Produkte erzielt werden, über die hier angegebenen Beträge des Unternehmens hinaus.


4.4 Jede stillschweigende Befugnis, dass der Käufer berechtigt ist, die Waren zu verkaufen und diese im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit an Dritte weiterzugeben oder daraus Produkte herzustellen oder solche Produkte zu verkaufen, bleibt bestehen, bis der Käufer anderweitig darüber informiert wird das Unternehmen oder bis zum Eintreten eines der folgenden Ereignisse: -


4.4.1 Jede Mitteilung an den Käufer, dass ein Verwaltungsempfänger oder ein anderer Empfänger oder Manager in Bezug auf sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon oder ein anderes Eigentum oder Vermögen ernannt werden soll oder wurde.


4.4.2 jede Mitteilung an den Käufer, dass ein Antrag auf Abwicklung des Käufers dem Käufer gemäß Abschnitt 124 des Insolvenzgesetzes von 1986 oder auf andere Weise vorgelegt werden soll oder wurde, oder jede Mitteilung an den Käufer über einen Vorschlag zur Beschlussfassung an den Käufer abwickeln (einschließlich aller Vorschläge des Käufers, dies zu tun).


4.4.3 Eine Entscheidung des Käufers, mit seinen Gläubigern eine freiwillige Vereinbarung oder Zusammensetzung zu treffen, oder eine Mitteilung an den Käufer und / oder einen seiner Gläubiger, dass ein Vorschlag dafür gemacht werden soll oder wurde.


4.4.4 Der Käufer, der seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, ist im Insolvenzgesetz von 1986 definiert.


4.4.5 Jede Mitteilung an den Käufer, dass es Gegenstand eines Antrags auf Erteilung einer Verwaltungsanordnung an die Gerichte oder der Erteilung einer Verwaltungsanordnung in Bezug auf den Käufer sein soll, und bei Eintritt solcher Ereignisse hat der Käufer unverzüglich Benachrichtigen Sie einen Direktor des Unternehmens.


4.5 Nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Unternehmens oder bei Eintritt eines der in Ziffer 4.4 genannten Ereignisse wird die implizite Befugnis des Käufers zum Verkauf der Waren des Unternehmens unverzüglich zurückgezogen und alle daraus hergestellten Waren und Produkte werden sofort an das Unternehmen geliefert werden.


5. Benachrichtigung über Verlust oder Beschädigung


Das Unternehmen muss innerhalb von drei Tagen nach Lieferung der Ware im Falle eines Mangels oder einer Beschädigung und innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich informiert werden, wenn die Ware nicht geliefert wurde, andernfalls gilt die Ware als vom Käufer angenommen als in gutem Zustand und in Übereinstimmung mit dem Vertrag.

 

6. Zahlung


6.1 Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum oder, sofern kein solches Datum angegeben ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Das Versäumnis, Zahlungen oder Raten im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Unternehmen ordnungsgemäß zu bezahlen, berechtigt das Unternehmen, Lieferungen nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise zu verzögern, auszusetzen oder zu stornieren.


6.2 Wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollständig erfolgt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, dem Käufer von Zeit zu Zeit Zinsen in Höhe von 2% pa über dem Basiszinssatz der [BARCLAYS] Bank plc auf den nicht bezahlten Saldo zu berechnen ( Diese Zinsen fallen täglich ab dem Fälligkeitsdatum (sowie nach und vor einem Urteil) an.


6.3 Die Zahlung ist fällig, unabhängig davon, ob das Eigentum an der Ware gemäß Ziffer 4 übergegangen ist oder nicht, und das Unternehmen ist (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel) dementsprechend berechtigt, den Preis zu verklagen, sobald dasselbe fällig ist, auch wenn das Eigentum fällig ist in der Ware ist nicht vergangen.


7. Haftung


7.1 Der Käufer hat die Ware bei Lieferung zu prüfen. Das Unternehmen wird nach eigenem Ermessen Mängel an der Ware reparieren oder ersetzen, die ausschließlich auf fehlerhafte Verarbeitung oder Materialien zurückzuführen sind, die dem Unternehmen schriftlich gemeldet wurden, und im Falle eines nach angemessener Prüfung feststellbaren Mangels muss eine solche Meldung innerhalb von vierzehn erfolgen Tage ab dem Datum der Lieferung und im Falle eines Mangels, der bei angemessener Prüfung nicht entdeckt werden kann, muss eine solche Benachrichtigung innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum erfolgen, an dem der Mangel tatsächlich entdeckt wird, vorausgesetzt:


7.1.1 Die genannten Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch vorsätzliche Fahrlässigkeit (außer durch Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens), fehlerhafte Lagerung oder Installation von Anwendungsbewegungen oder Mängel, die durch angemessenen Verschleiß verursacht wurden, verursacht wurden


7.1.2 Auf Verlangen des Unternehmens und auf Kosten des Käufers wird die Ware innerhalb von vierzehn Tagen nach Benachrichtigung über den gemäß den Anforderungen des Unternehmens verpackten und transportierten Mangel zurückgesandt. und


7.1.3 Die genannten Verpflichtungen des Unternehmens gelten in jedem Fall nur, wenn die Verwendung des betreffenden Produkts seine normale Nutzungsdauer nicht überschritten hat oder, falls sie kürzer ist, für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten ab dem Datum der Lieferung.


7.2 Vorbehaltlich der hierin dargelegten Bestimmungen und der Haftung für Tod oder Körperverletzung, die auf Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen sind, und vorbehaltlich eines Verstoßes gegen die gesetzlichen stillschweigenden Verpflichtungen des Unternehmens hinsichtlich des Titels aller ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf Beschreibung, Qualität oder Ansonsten ist die Eignung der Ware ausdrücklich ausgeschlossen.


7.3 Sofern in S.2 des Gesetzes über unlautere Vertragsbedingungen von 1977 (Haftung für Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit) nichts anderes bestimmt ist, übernimmt das Unternehmen unter keinen Umständen eine Verantwortung für direkte, indirekte oder Folgeschäden, wie auch immer diese entstehen Der Käufer kann im Zusammenhang mit vertraglich gelieferten Waren bestätigen, ob diese Waren von der Firma selbst hergestellt wurden oder nicht.


8. Höhere Gewalt


Das Unternehmen ist von der Haftung gegenüber dem Käufer befreit, wenn die Vertragserfüllung durch einen Grund, der außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegt, verhindert oder behindert wird (insbesondere wenn sich ein vereinbarter Liefertermin verzögert), insbesondere jedoch unbeschadet der Allgemeinheit des Vorstehenden durch Act of God Krieg Aufruhr Zivilaufruhr Regierung kontrolliert Beschränkungen oder Verbote oder jede andere Regierungshandlung oder Unterlassung, ob lokale oder nationale Feuerflut Senkung Sabotage Unfall Streik oder Aussperrung und haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dadurch entstehen Käufer.


9. Sicherheitshinweise


Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Unternehmen, die Einhaltung der Anweisungen des Unternehmens oder des Herstellers zu gewährleisten, soweit dies durch die Lizenzen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Kunden zumutbar ist, um sicherzustellen, dass die Waren sicher und ohne Gesundheitsrisiko sind Bei sachgemäßer Verwendung und unter Berücksichtigung der Art der Waren sind weitere Schritte oder Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, um die Gesundheit und Sicherheit der Personen zu gewährleisten, die mit ihnen umgehen oder sie entsorgen.


10. Rechte an geistigem Eigentum

Das Unternehmen ist bestrebt, keine Geräte zum Verkauf anzubieten, die bekannte und gültige Patente oder andere Rechte an geistigem Eigentum verletzen, haftet jedoch in keiner Weise gegenüber dem Käufer und / oder seinen Kunden für Kostenschäden oder entgangenen Gewinn aus der Nutzung oder Verkauf der Waren, die ein patentrechtlich geschütztes Geschmacksmuster oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen oder angeblich verletzen.


11. Kündigung


11.1 Das Unternehmen kann durch Mitteilung an den Käufer den gesamten Vertrag oder einen Teil davon unverzüglich kündigen, wenn: -


11.1.1 der Käufer gegen eine dieser Bedingungen verstößt; oder


11.1.2 der Käufer verletzt jegliche Rechte an geistigem Eigentum des Unternehmens in irgendeiner Weise; oder


11.1.3 der Käufer ein von der Gesellschaft auferlegtes Kreditlimit überschreitet; oder


11.1.4 Der Käufer (als natürliche Person) wird im Sinne des Insolvenzgesetzes von 1986 bankrott oder trifft auf andere Weise eine Zusammensetzung oder Vereinbarung mit seinen Gläubigern oder (als Unternehmen) eine Liquidation (freiwillig oder obligatorisch) oder hat eine Empfänger oder Verwaltungsempfänger, der über einen Teil seines Vermögens oder Unternehmens ernannt wurde oder Gegenstand eines beim Gericht eingereichten Antrags auf Ernennung eines Administrators ist.


11.2 Die Kündigung des Vertrages in irgendeiner Weise lässt die zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Rechte einer der Parteien unberührt.


12. Rechtliche Auslegung


Jede Vereinbarung, für die diese Geschäftsbedingungen gelten, unterliegt englischem Recht und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Vereinbarung ergeben, werden von den englischen Gerichten entschieden.


13. Abfindung und Verzicht


13.1 Für den Fall, dass ein Teil dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam ist, stellt der Rest davon die für die Parteien verbindlichen Bedingungen dar.


13.2 Das Versäumnis oder die Versäumnis des Unternehmens, eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt durchzusetzen, gilt weder als Verzicht auf die Rechte des Unternehmens aus diesem Vertrag, noch wird ein solches Versäumnis oder Versäumnis in irgendeiner Weise die Gültigkeit des Ganzen oder des Ganzen beeinträchtigen Ein Teil dieser Geschäftsbedingungen und das Recht des Unternehmens, später Maßnahmen zu ergreifen, bleiben hiervon unberührt.



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